Am 01.04.2026 wurde die Fahrerin eines Paketdienstleisters im Landkreis Nordhausen wiederholt bei Verkehrskontrollen mit Verstößen festgestellt. Bereits im Juni des vergangenen Jahres wurde festgestellt, dass die Fahrerin keinerlei Unterlagen nach dem Fahrpersonalrecht führte und ungesichertes Gefahrgut beförderte. Anfang Februar wurde die Fahrerin in Werther erneut aus dem Verkehr gezogen, wobei wiederum festgestellt wurde, dass sie keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht tätigte und das Fahrzeug nach einer Unterschlagung zur Fahndung ausgeschrieben war. Bei einer weiteren Kontrolle am 1. April konnten erneut keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht vorgewiesen werden, weshalb der Fahrerin nun ein Bußgeld droht.
Am 01.04.2026 wurde die Fahrerin eines Paketdienstleisters im Landkreis Nordhausen wiederholt bei Verkehrskontrollen mit Verstößen festgestellt. Bereits im Juni des vergangenen Jahres wurde festgestellt, dass die Fahrerin keinerlei Unterlagen nach dem Fahrpersonalrecht führte und ungesichertes Gefahrgut beförderte. Anfang Februar wurde die Fahrerin in Werther erneut aus dem Verkehr gezogen, wobei wiederum festgestellt wurde, dass sie keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht tätigte und das Fahrzeug nach einer Unterschlagung zur Fahndung ausgeschrieben war. Bei einer weiteren Kontrolle am 1. April konnten erneut keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht vorgewiesen werden, weshalb der Fahrerin nun ein Bußgeld droht.