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138.321
Gelöste Fälle
Anzahl der Meldungen, die erfolgreich aufgeklärt wurden oder sich erledigt haben.
460
Neu (24h)
Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
22.229
Aktivität (30 Tage)
Summe aller veröffentlichten Meldungen und Aktualisierungen im letzten Monat.
Erledigt
Am 27.03.2026 meldete eine über 70-jährige Frau der Polizei, dass sie offenbar auf Betrüger hereingefallen sei. Am 26.03.2026 suchten eine Frau und ein Mann sie an ihrer Wohnanschrift auf und gaben an, einen Käufer für ihre Lexikon-Sammlung zu haben, der bereit sei, einen hohen fünfstelligen Betrag zu zahlen. Dafür sollte sie eine Gebühr von 4.400 Euro für notwendige Unterlagen zahlen, welches sie übergab. Am Folgetag wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass noch eine Kaution in Höhe von 5.000 Euro für die Versandversicherung zu zahlen sei. Daraufhin informierte sie die Polizei. Im Rahmen der anschließenden polizeilichen Maßnahmen konnte eine 30-jährige deutsche Frau aus Bad Iburg vorläufig festgenommen werden, als sie die Kaution abholen wollte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Sie muss sich wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betruges verantworten.
Am 27.03.2026 meldete eine über 70-jährige Frau der Polizei, dass sie offenbar auf Betrüger hereingefallen sei. Am 26.03.2026 suchten eine Frau und ein Mann sie an ihrer Wohnanschrift auf und gaben an, einen Käufer für ihre Lexikon-Sammlung zu haben, der bereit sei, einen hohen fünfstelligen Betrag zu zahlen. Dafür sollte sie eine Gebühr von 4.400 Euro für notwendige Unterlagen zahlen, welches sie übergab. Am Folgetag wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass noch eine Kaution in Höhe von 5.000 Euro für die Versandversicherung zu zahlen sei. Daraufhin informierte sie die Polizei. Im Rahmen der anschließenden polizeilichen Maßnahmen konnte eine 30-jährige deutsche Frau aus Bad Iburg vorläufig festgenommen werden, als sie die Kaution abholen wollte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Sie muss sich wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betruges verantworten.
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