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Am 26.03.2026 informierte ein Zeuge die Polizei Gelsenkirchen darüber, dass ein Kleintransporter offenbar überladen auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs war. Ein Streifenwagen konnte das Fahrzeug an der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Resse anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Aufgrund der erheblichen Überladung wurde der Verkehrsdienst hinzugezogen. Die anschließende Wiegung ergab eine Überladung von 62 Prozent. Der Kleintransporter war für eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zugelassen, tatsächlich betrug das Gesamtgewicht jedoch 5.680 kg. Die Ladung bestand aus Flüssigseife. Zwischen Stoßstange und Fahrbahnboden blieben lediglich rund 18 Zentimeter Abstand. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt, und er musste die Ladung entsprechend umschichten lassen. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Fahrzeughalter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der reguläre Bußgeldsatz beträgt 235 Euro pro Person. Es wird geprüft, ob Vorsatz vorliegt, was eine Verdoppelung der Geldbuße rechtfertigen könnte.
Am 26.03.2026 informierte ein Zeuge die Polizei Gelsenkirchen darüber, dass ein Kleintransporter offenbar überladen auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs war. Ein Streifenwagen konnte das Fahrzeug an der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Resse anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Aufgrund der erheblichen Überladung wurde der Verkehrsdienst hinzugezogen. Die anschließende Wiegung ergab eine Überladung von 62 Prozent. Der Kleintransporter war für eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zugelassen, tatsächlich betrug das Gesamtgewicht jedoch 5.680 kg. Die Ladung bestand aus Flüssigseife. Zwischen Stoßstange und Fahrbahnboden blieben lediglich rund 18 Zentimeter Abstand. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt, und er musste die Ladung entsprechend umschichten lassen. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Fahrzeughalter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der reguläre Bußgeldsatz beträgt 235 Euro pro Person. Es wird geprüft, ob Vorsatz vorliegt, was eine Verdoppelung der Geldbuße rechtfertigen könnte.
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