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Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
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Am 28.03.2026 tritt eine Verordnung über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden in Kraft. Die Landeshauptstadt Kiel erlässt diese Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, da das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum ein erhebliches Risiko darstellt. Rund 50 Schilder weisen an allen relevanten Zuwegungen auf die Verbotszonen hin. Am Hauptbahnhof konnten wegen einer aktuell laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter zu finden. Die erste Zone umfasst den Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz. Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.
Am 28.03.2026 tritt eine Verordnung über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden in Kraft. Die Landeshauptstadt Kiel erlässt diese Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, da das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum ein erhebliches Risiko darstellt. Rund 50 Schilder weisen an allen relevanten Zuwegungen auf die Verbotszonen hin. Am Hauptbahnhof konnten wegen einer aktuell laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter zu finden. Die erste Zone umfasst den Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz. Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.
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