Erledigt
Am 23.03.2026 gegen 19:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain einen 69-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung fest. Der 69-Jährige war vom Amtsgericht Chemnitz wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 2500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert.
Am 23.03.2026 gegen 19:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain einen 69-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung fest. Der 69-Jährige war vom Amtsgericht Chemnitz wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 2500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert.