Erledigt
Am 22.03.2026 am Nachmittag wurde ein 40-jähriger Deutscher von der Bundespolizei beim "Wildpinkeln" erwischt. Der Mann urinierte öffentlichkeitswirksam gegen das Bahnhofsgebäude. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 40-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Rinteln hatte den Mann wegen Betrugs zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagessätzen a 30EUR, also zu 2400EUR verurteilt. Da der Mann nicht zahlen konnte, wurde er inhaftiert. Am Wochenende vollstreckte die Gemeinsame Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum (GEG BaZe) am und um den Hauptbahnhof Leipzig zwei weitere Haftbefehle. Gegen einen 47-jährigen Rumänen lag ein Haftbefehl zur Auslieferung im Rahmen der internationalen Rechtshilfe vor. Gegen einen 41-jährigen Deutschen wurde ein Haftbefehl wegen Diebstahls vollstreckt.
Am 22.03.2026 am Nachmittag wurde ein 40-jähriger Deutscher von der Bundespolizei beim "Wildpinkeln" erwischt. Der Mann urinierte öffentlichkeitswirksam gegen das Bahnhofsgebäude. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 40-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Rinteln hatte den Mann wegen Betrugs zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagessätzen a 30EUR, also zu 2400EUR verurteilt. Da der Mann nicht zahlen konnte, wurde er inhaftiert. Am Wochenende vollstreckte die Gemeinsame Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum (GEG BaZe) am und um den Hauptbahnhof Leipzig zwei weitere Haftbefehle. Gegen einen 47-jährigen Rumänen lag ein Haftbefehl zur Auslieferung im Rahmen der internationalen Rechtshilfe vor. Gegen einen 41-jährigen Deutschen wurde ein Haftbefehl wegen Diebstahls vollstreckt.