Am Karsamstag, 22. März 2008, hat ein Unbekannter gegen 11.30 Uhr in einer Wohnung an der Immenhofer Straße in Stuttgart eine 31-jährige Prostituierte ermordet, die unter dem Namen „Lina“ ihre Dienste anbot. Aus der Wohnung hat er die Überwachungskamera AXIS 205 Network gestohlen. Wer hat den Täter gesehen? Wer kann Hinweise zum Verbleib der Webcam geben? Wer hat sonstige Beobachtungen gemacht? Besondere Merkmale: Glatte, nackenlange Haare, Pagenschnitt, eventuell Brillernträger. Der mutmaßliche Täter war bekleidet mit einer dunkelblauen Daunenjacke mit Kapuze, schwarzem Innenfutter, abgestepptem Ärmelansatz und einem hellen Fleck oder Aufnäher auf dem Rücken. Er trug eine blaue oder graue Hose und dunkle Schuhe. Besondere Hinweise: Erreichbarkeit: Hinweise werden rund um die Uhr auch unter der Telefonnummer +49 (0) 711 / 8990 – 5778 entgegengenommen. Belohnung: Für Hinweise die zur Festnahme der Täter führen, ist eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört und wird unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben.
Am Karsamstag, 22. März 2008, hat ein Unbekannter gegen 11.30 Uhr in einer Wohnung an der Immenhofer Straße in Stuttgart eine 31-jährige Prostituierte ermordet, die unter dem Namen „Lina“ ihre Dienste anbot. Aus der Wohnung hat er die Überwachungskamera AXIS 205 Network gestohlen. Wer hat den Täter gesehen? Wer kann Hinweise zum Verbleib der Webcam geben? Wer hat sonstige Beobachtungen gemacht? Besondere Merkmale: Glatte, nackenlange Haare, Pagenschnitt, eventuell Brillernträger. Der mutmaßliche Täter war bekleidet mit einer dunkelblauen Daunenjacke mit Kapuze, schwarzem Innenfutter, abgestepptem Ärmelansatz und einem hellen Fleck oder Aufnäher auf dem Rücken. Er trug eine blaue oder graue Hose und dunkle Schuhe. Besondere Hinweise: Erreichbarkeit: Hinweise werden rund um die Uhr auch unter der Telefonnummer +49 (0) 711 / 8990 – 5778 entgegengenommen. Belohnung: Für Hinweise die zur Festnahme der Täter führen, ist eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört und wird unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben.
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