Tibor Foco steht im Verdacht, am 13. März 1986, eine Prostituierte ermordet zu haben. Er wurde am 31. März 1987 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Mittlerweile wurde das Urteil aufgehoben und das Verfahren neu aufgenommen. Tibor Foco flüchtete am 27. April 1995 aus der Haftanstalt im Zuge eines Studienausgangs. Für Hinweise, die zur Festnahme von Tibor Foco führen, gibt es eine ausgelobte Summe von 20.000.- Euro. Das Bundeskriminalamt setzt eine Belohnung in Höhe von € 20.000,- aus, für - Rechtmäßig erlangte Hinweise die zur Festnahme des vom Landesgericht Linz zur Festnahme ausgeschriebenen Tibor FOCO führen. - Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. - Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. - Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie Personen, denen eine Mitschuld in Zusammenhang mit dem gegenüber Tibor FOCO bestehenden Tatvorwurf anzulasten ist sowie Personen, denen in Bezug auf die Person von Tibor FOCO eine strafbare Handlung gemäß § 299 StGB anzulasten ist.
Tibor Foco steht im Verdacht, am 13. März 1986, eine Prostituierte ermordet zu haben. Er wurde am 31. März 1987 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Mittlerweile wurde das Urteil aufgehoben und das Verfahren neu aufgenommen. Tibor Foco flüchtete am 27. April 1995 aus der Haftanstalt im Zuge eines Studienausgangs. Für Hinweise, die zur Festnahme von Tibor Foco führen, gibt es eine ausgelobte Summe von 20.000.- Euro. Das Bundeskriminalamt setzt eine Belohnung in Höhe von € 20.000,- aus, für - Rechtmäßig erlangte Hinweise die zur Festnahme des vom Landesgericht Linz zur Festnahme ausgeschriebenen Tibor FOCO führen. - Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. - Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. - Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie Personen, denen eine Mitschuld in Zusammenhang mit dem gegenüber Tibor FOCO bestehenden Tatvorwurf anzulasten ist sowie Personen, denen in Bezug auf die Person von Tibor FOCO eine strafbare Handlung gemäß § 299 StGB anzulasten ist.
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