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- Radoje ZVICER steht im dringenden Verdacht, als führendes Mitglied einer kriminellen Vereinigung vorschriftswidrig große Mengen an Kokain mit hohem Reinheitsgehalt aus dem Ausland nach Österreich verbracht zu haben. Das Kokain wurde über seine Organisation in Umlauf gebracht. ZVICER ist flüchtig und wird im Ausland vermutet.Radoje ZVICER steht im dringenden Verdacht, als führendes Mitglied einer kriminellen Vereinigung vorschriftswidrig große Mengen an Kokain mit hohem Reinheitsgehalt aus dem Ausland nach Österreich verbracht zu haben. Das Kokain wurde über seine Organisation in Umlauf gebracht. ZVICER ist flüchtig und wird im Ausland vermutet.0 Infos 0 Geteilt 71 Ansichten
- Igor Egorovich ZAYTSEV ist verdächtig, zum Nachteil der Republik Österreich im Inland geheime Aktivitäten des russischen Militärgeheimdienstes Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (kurz: GU) betrieben zu haben.Igor Egorovich ZAYTSEV ist verdächtig, zum Nachteil der Republik Österreich im Inland geheime Aktivitäten des russischen Militärgeheimdienstes Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (kurz: GU) betrieben zu haben.0 Infos 0 Geteilt 75 Ansichten
- Franz LEISS ist seit dem 20.03.2009 von seinem Anwesen in 2054 Kleinhaugsdorf (Grenzgebiet zur Tschechischen Republik) abgängig. Der zu diesem Zeitpunkt noch 67jährige war vermutlich mit seinem blauen Pkw, VW Golf Cabrio, Kennzeichen HL-61JI (siehe angefügte Symbolfotos) unterwegs. #VermisstenfallFranz LEISS ist seit dem 20.03.2009 von seinem Anwesen in 2054 Kleinhaugsdorf (Grenzgebiet zur Tschechischen Republik) abgängig. Der zu diesem Zeitpunkt noch 67jährige war vermutlich mit seinem blauen Pkw, VW Golf Cabrio, Kennzeichen HL-61JI (siehe angefügte Symbolfotos) unterwegs. #Vermisstenfall0 Infos 0 Geteilt 149 Ansichten
- Der 47-jährige Aeryn Michael John GILLERN ist seit 29.10.2007 aus Wien-Innere Stadt abgängig. #VermisstenfallDer 47-jährige Aeryn Michael John GILLERN ist seit 29.10.2007 aus Wien-Innere Stadt abgängig. #Vermisstenfall0 Infos 0 Geteilt 160 Ansichten
- Tibor Foco steht im Verdacht, am 13. März 1986, eine Prostituierte ermordet zu haben. Er wurde am 31. März 1987 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
Mittlerweile wurde das Urteil aufgehoben und das Verfahren neu aufgenommen.
Tibor Foco flüchtete am 27. April 1995 aus der Haftanstalt im Zuge eines Studienausgangs.
Für Hinweise, die zur Festnahme von Tibor Foco führen, gibt es eine ausgelobte Summe von 20.000.- Euro.
Das Bundeskriminalamt setzt eine Belohnung in Höhe von € 20.000,- aus, für
- Rechtmäßig erlangte Hinweise die zur Festnahme des vom Landesgericht Linz zur Festnahme ausgeschriebenen Tibor FOCO führen.
- Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
- Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise.
- Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie Personen, denen eine Mitschuld in Zusammenhang mit dem gegenüber Tibor FOCO bestehenden Tatvorwurf anzulasten ist sowie Personen, denen in Bezug auf die Person von Tibor FOCO eine strafbare Handlung gemäß § 299 StGB anzulasten ist.Tibor Foco steht im Verdacht, am 13. März 1986, eine Prostituierte ermordet zu haben. Er wurde am 31. März 1987 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Mittlerweile wurde das Urteil aufgehoben und das Verfahren neu aufgenommen. Tibor Foco flüchtete am 27. April 1995 aus der Haftanstalt im Zuge eines Studienausgangs. Für Hinweise, die zur Festnahme von Tibor Foco führen, gibt es eine ausgelobte Summe von 20.000.- Euro. Das Bundeskriminalamt setzt eine Belohnung in Höhe von € 20.000,- aus, für - Rechtmäßig erlangte Hinweise die zur Festnahme des vom Landesgericht Linz zur Festnahme ausgeschriebenen Tibor FOCO führen. - Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. - Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. - Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie Personen, denen eine Mitschuld in Zusammenhang mit dem gegenüber Tibor FOCO bestehenden Tatvorwurf anzulasten ist sowie Personen, denen in Bezug auf die Person von Tibor FOCO eine strafbare Handlung gemäß § 299 StGB anzulasten ist.0 Infos 0 Geteilt 194 Ansichten
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