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Am 19.03.2026 verhinderten Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt am Main eine Kindesentziehung. Eine 30-jährige Inderin war mit ihrem 6-jährigen Sohn zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Mumbai vorstellig geworden. Da der Vater des Kindes die beiden nicht begleitete und die Mutter kein Einverständnis des Mannes nachweisen konnte, befragten die Beamten die Frau eingehender. Dabei stellte sich heraus, dass die Kindsmutter beabsichtigte, nach erfolgter Ausreise nicht nach Deutschland zurückzukehren, jedoch das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Eltern liegt.
Am 19.03.2026 verhinderten Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt am Main eine Kindesentziehung. Eine 30-jährige Inderin war mit ihrem 6-jährigen Sohn zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Mumbai vorstellig geworden. Da der Vater des Kindes die beiden nicht begleitete und die Mutter kein Einverständnis des Mannes nachweisen konnte, befragten die Beamten die Frau eingehender. Dabei stellte sich heraus, dass die Kindsmutter beabsichtigte, nach erfolgter Ausreise nicht nach Deutschland zurückzukehren, jedoch das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Eltern liegt.
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