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Erledigt
Am 19.03.2026 wurde im Rahmen einer Einreisekontrolle eines Fluges aus Mailand/Italien ein 64-jähriger Österreicher durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgestellt, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Januar 2024 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da sich der Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Der im Ruhrgebiet lebende Mann konnte die Restgeldstrafe in Höhe von 500 Euro nicht begleichen, wodurch die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.
Am 19.03.2026 wurde im Rahmen einer Einreisekontrolle eines Fluges aus Mailand/Italien ein 64-jähriger Österreicher durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgestellt, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Januar 2024 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da sich der Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Der im Ruhrgebiet lebende Mann konnte die Restgeldstrafe in Höhe von 500 Euro nicht begleichen, wodurch die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.
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