Am 19.03.2026 gegen 05:30 Uhr war ein 64-jähriger Fahrradfahrer aus Neuss auf der Hammer Landstraße unterwegs. Er befuhr den Parkplatz eines Supermarktes, um seine Fahrt auf der Memeler Straße in Richtung Danziger Straße fortzusetzen. Ersten Erkenntnissen zufolge kam es an der Ausfahrt des Parkplatzes zu einem Zusammenstoß mit einem kreuzenden Pkw, der vorfahrtsberechtigt gewesen sein soll. Beide Unfallbeteiligten setzten ihre Fahrt fort, ohne Kontaktdaten auszutauschen. Kurze Zeit später bemerkte der Neusser, dass er sich bei dem Zusammenstoß verletzt hatte. Er wurde daraufhin leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei erinnert daran, dass alle Unfallteilnehmer verpflichtet sind, zur Klärung des Sachverhalts beizutragen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann eine Geldstrafe oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Am 19.03.2026 gegen 05:30 Uhr war ein 64-jähriger Fahrradfahrer aus Neuss auf der Hammer Landstraße unterwegs. Er befuhr den Parkplatz eines Supermarktes, um seine Fahrt auf der Memeler Straße in Richtung Danziger Straße fortzusetzen. Ersten Erkenntnissen zufolge kam es an der Ausfahrt des Parkplatzes zu einem Zusammenstoß mit einem kreuzenden Pkw, der vorfahrtsberechtigt gewesen sein soll. Beide Unfallbeteiligten setzten ihre Fahrt fort, ohne Kontaktdaten auszutauschen. Kurze Zeit später bemerkte der Neusser, dass er sich bei dem Zusammenstoß verletzt hatte. Er wurde daraufhin leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei erinnert daran, dass alle Unfallteilnehmer verpflichtet sind, zur Klärung des Sachverhalts beizutragen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann eine Geldstrafe oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.