Erledigt
Am 16.03.2026 gegen 10:00 Uhr trafen Polizeivollzugsbeamte einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen im Kölner Hauptbahnhof an und unterzogen ihn einer Personenkontrolle. Bei einem Datenabgleich stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Köln den Wohnungslosen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.160,00 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen verurteilt hatte. Da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte, überführten die Einsatzkräfte ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt.
Am 16.03.2026 gegen 10:00 Uhr trafen Polizeivollzugsbeamte einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen im Kölner Hauptbahnhof an und unterzogen ihn einer Personenkontrolle. Bei einem Datenabgleich stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Köln den Wohnungslosen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.160,00 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen verurteilt hatte. Da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte, überführten die Einsatzkräfte ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt.