Erledigt
Am 10.03.2026 kam es bei der Kontrolle eines Bauvorhabens im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Fluchtversuchen durch unerlaubt aufhältige Personen. Eine Person konnte von den Zollbeamten gestellt werden, während eine andere Person flüchtig blieb. Im Nachgang wurden Dokumente aufgefunden, die eine Zuordnung der flüchtigen Person ermöglichen. 112 Zöllner waren auf diversen Baustellen in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Unterstützt wurden sie dabei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ausländerbehörde. Im Zuge der durchgeführten Schwerpunktprüfung Bau wurden allein in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald diverse Verstöße festgestellt. Es gab zehn Feststellungen im Bereich des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland (9 x osteuropäischer Raum, 1x Mittelamerika). Weiterhin gab es Feststellungen im Bereich der Gewährung des allgemeinen Mindestlohns und den generellen Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Die durchgeführten Prüfungen, bei denen insgesamt 385 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden, sind der Auftakt für weitere Ermittlungen der FKS in 103 Fällen. Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt. Die Ermittlungen dauern.
Am 10.03.2026 kam es bei der Kontrolle eines Bauvorhabens im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Fluchtversuchen durch unerlaubt aufhältige Personen. Eine Person konnte von den Zollbeamten gestellt werden, während eine andere Person flüchtig blieb. Im Nachgang wurden Dokumente aufgefunden, die eine Zuordnung der flüchtigen Person ermöglichen. 112 Zöllner waren auf diversen Baustellen in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Unterstützt wurden sie dabei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ausländerbehörde. Im Zuge der durchgeführten Schwerpunktprüfung Bau wurden allein in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald diverse Verstöße festgestellt. Es gab zehn Feststellungen im Bereich des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland (9 x osteuropäischer Raum, 1x Mittelamerika). Weiterhin gab es Feststellungen im Bereich der Gewährung des allgemeinen Mindestlohns und den generellen Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Die durchgeführten Prüfungen, bei denen insgesamt 385 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden, sind der Auftakt für weitere Ermittlungen der FKS in 103 Fällen. Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt. Die Ermittlungen dauern.