Am 02.04.2026 beschäftigte ein 25-jähriger Pole ab den späten Abendstunden mehrfach die Polizeibeamten des Inspektionsdienstes Nordhausen. Zunächst beschädigte er in der Hauptstraße in Großwechsungen mehrere Türen eines Wohnhauses und schlug am Morgen des 03.04.2026 ein Fenster des selbigen ein, wodurch ein Sachschaden von etwa 1500 EUR entstand. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen, da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte, und ein Atemalkoholtest ergab fast 2 Promille. Nach Auflagen wurde er am Nachmittag des 03.04.2026 wieder freigelassen, hielt sich aber widerrechtlich auf einem Grundstück des Uthleber Weges in Nordhausen auf. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde ihm die Nutzung seines Fahrrades untersagt, aber er entfernte sich damit fahrend vom Einsatzort, wobei eine anschließende Kontrolle einen Atemalkoholwert von über 2 Promille ergab, woraufhin eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde. Der Beschuldigte muss sich nun wegen zweimaliger Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Am 02.04.2026 beschäftigte ein 25-jähriger Pole ab den späten Abendstunden mehrfach die Polizeibeamten des Inspektionsdienstes Nordhausen. Zunächst beschädigte er in der Hauptstraße in Großwechsungen mehrere Türen eines Wohnhauses und schlug am Morgen des 03.04.2026 ein Fenster des selbigen ein, wodurch ein Sachschaden von etwa 1500 EUR entstand. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen, da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte, und ein Atemalkoholtest ergab fast 2 Promille. Nach Auflagen wurde er am Nachmittag des 03.04.2026 wieder freigelassen, hielt sich aber widerrechtlich auf einem Grundstück des Uthleber Weges in Nordhausen auf. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde ihm die Nutzung seines Fahrrades untersagt, aber er entfernte sich damit fahrend vom Einsatzort, wobei eine anschließende Kontrolle einen Atemalkoholwert von über 2 Promille ergab, woraufhin eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde. Der Beschuldigte muss sich nun wegen zweimaliger Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Trunkenheit im Verkehr verantworten.