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Stichwort
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Am 09.03.2026 deckte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine mutmaßliche Schleusung an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder) auf. Gegen 19:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen aus Polen kommenden Pkw mit vier Insassen. Der 20-jährige Fahrer aus Belarus wies sich mit einem Reisepass sowie einem polnischen Schengenvisum aus. Auch der 52-jährige ukrainische Beifahrer verfügte über gültige Reisedokumente. Im Fahrzeug befanden sich zudem zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 28 und 46 Jahren, die zwar gültige biometrische Reisepässe vorlegen konnten, jedoch den erlaubten Aufenthaltszeitraum im Schengenraum überschritten hatten. Die beiden georgischen Männer gaben an, jeweils 500 Euro für die Fahrt nach Deutschland gezahlt zu haben. Die Bundespolizei leitete gegen den belarussischen Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die georgischen Staatsangehörigen bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise, woraufhin sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurückgewiesen wurden. Der belarussische Fahrer wurde nach einer Einreiseverweigerung ebenfalls nach Polen zurückgewiesen, während der ukrainische Beifahrer seine Reise fortsetzen konnte.
Am 09.03.2026 deckte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine mutmaßliche Schleusung an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder) auf. Gegen 19:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen aus Polen kommenden Pkw mit vier Insassen. Der 20-jährige Fahrer aus Belarus wies sich mit einem Reisepass sowie einem polnischen Schengenvisum aus. Auch der 52-jährige ukrainische Beifahrer verfügte über gültige Reisedokumente. Im Fahrzeug befanden sich zudem zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 28 und 46 Jahren, die zwar gültige biometrische Reisepässe vorlegen konnten, jedoch den erlaubten Aufenthaltszeitraum im Schengenraum überschritten hatten. Die beiden georgischen Männer gaben an, jeweils 500 Euro für die Fahrt nach Deutschland gezahlt zu haben. Die Bundespolizei leitete gegen den belarussischen Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die georgischen Staatsangehörigen bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise, woraufhin sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurückgewiesen wurden. Der belarussische Fahrer wurde nach einer Einreiseverweigerung ebenfalls nach Polen zurückgewiesen, während der ukrainische Beifahrer seine Reise fortsetzen konnte.
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