Am 11.03.2026 kontrollierten Kräfte der Bundespolizei gegen 14:45 Uhr eine 25-jährige Rumänin am Kölner Hauptbahnhof. Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die wohnungslose Frau wegen Subventionsbetruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 130 Tagen verurteilt hatte. Sie hätte die Strafe gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von knapp 2.055 Euro abwenden können, konnte den Betrag jedoch nicht entrichten, weshalb sie in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Gegen 16:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Kölner Hauptbahnhof auf einen 27-jährigen Algerier, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vorlag. Die Beamten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und führten ihn der Justizvollzugsanstalt zu. Etwa zeitgleich, gegen 16:10 Uhr, kontrollierten die Beamten am Bahnhof Siegburg/Bonn einen 46-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort vorlag. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den gebürtigen Kölner zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Da auch er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt überführt.
Am 11.03.2026 kontrollierten Kräfte der Bundespolizei gegen 14:45 Uhr eine 25-jährige Rumänin am Kölner Hauptbahnhof. Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die wohnungslose Frau wegen Subventionsbetruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 130 Tagen verurteilt hatte. Sie hätte die Strafe gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von knapp 2.055 Euro abwenden können, konnte den Betrag jedoch nicht entrichten, weshalb sie in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Gegen 16:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Kölner Hauptbahnhof auf einen 27-jährigen Algerier, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vorlag. Die Beamten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und führten ihn der Justizvollzugsanstalt zu. Etwa zeitgleich, gegen 16:10 Uhr, kontrollierten die Beamten am Bahnhof Siegburg/Bonn einen 46-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort vorlag. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den gebürtigen Kölner zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Da auch er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt überführt.