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138.415
Gelöste Fälle
Anzahl der Meldungen, die erfolgreich aufgeklärt wurden oder sich erledigt haben.
434
Neu (24h)
Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
22.187
Aktivität (30 Tage)
Summe aller veröffentlichten Meldungen und Aktualisierungen im letzten Monat.
Erledigt
Am 22.12.2018 vergewaltigte der heute 31-jährige Afghane Omar Ali N. eine Linzerin. Am 16.09.2019 wurde er am Landesgericht Linz zu drei Jahren Haft verurteilt. Er erschien jedoch nicht zur Berufungsverhandlung am 12.02.2020 am Oberlandesgericht Linz und war bereits im Dezember 2019 an seiner Linzer Adresse nicht mehr anzutreffen. Seit dem 09.09.2020 wurde er per EU-Haftbefehl gesucht. Am 29.04.2025 langte über Interpol Manchester eine Treffermeldung aus England ein, wo Omar Ali N. gefasst wurde und seither in der Justizanstalt Wandsworth in London sitzt. Er verfügte über vier verschiedene Identitäten und fünf verschiedene Geburtsdaten, mit denen er nach der Verurteilung nach England geflüchtet sein soll. Im Jahr 2023 wurde ihm in Großbritannien das Recht zu bleiben und zu arbeiten zugesprochen, nachdem er bei der Einreise wahrheitswidrig angegeben hatte, keine Verbrechen in einem anderen Land begangen zu haben.
Am 22.12.2018 vergewaltigte der heute 31-jährige Afghane Omar Ali N. eine Linzerin. Am 16.09.2019 wurde er am Landesgericht Linz zu drei Jahren Haft verurteilt. Er erschien jedoch nicht zur Berufungsverhandlung am 12.02.2020 am Oberlandesgericht Linz und war bereits im Dezember 2019 an seiner Linzer Adresse nicht mehr anzutreffen. Seit dem 09.09.2020 wurde er per EU-Haftbefehl gesucht. Am 29.04.2025 langte über Interpol Manchester eine Treffermeldung aus England ein, wo Omar Ali N. gefasst wurde und seither in der Justizanstalt Wandsworth in London sitzt. Er verfügte über vier verschiedene Identitäten und fünf verschiedene Geburtsdaten, mit denen er nach der Verurteilung nach England geflüchtet sein soll. Im Jahr 2023 wurde ihm in Großbritannien das Recht zu bleiben und zu arbeiten zugesprochen, nachdem er bei der Einreise wahrheitswidrig angegeben hatte, keine Verbrechen in einem anderen Land begangen zu haben.
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