Am 04.03.2026 und 05.03.2026 führten Polizeibeamte im Rahmen des Frühdienstes Schwerpunktkontrollen von Zweirädern in Bad Kreuznach durch. Insgesamt wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert. Neben mehreren kleineren Verstößen stellten die Beamten bei einem Fahrer eines E-Mofas fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Prüfbescheinigung war. Darüber hinaus wurden drei E-Scooter festgestellt, für die kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand, woraufhin die Fahrer ihr Gefährt nach Hause schieben mussten und Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurden. Die Polizei weist darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge in Deutschland jährlich zum 1. März wechseln und die bisherigen Versicherungskennzeichen mit diesem Stichtag automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Am 04.03.2026 und 05.03.2026 führten Polizeibeamte im Rahmen des Frühdienstes Schwerpunktkontrollen von Zweirädern in Bad Kreuznach durch. Insgesamt wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert. Neben mehreren kleineren Verstößen stellten die Beamten bei einem Fahrer eines E-Mofas fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Prüfbescheinigung war. Darüber hinaus wurden drei E-Scooter festgestellt, für die kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand, woraufhin die Fahrer ihr Gefährt nach Hause schieben mussten und Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurden. Die Polizei weist darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge in Deutschland jährlich zum 1. März wechseln und die bisherigen Versicherungskennzeichen mit diesem Stichtag automatisch ihre Gültigkeit verlieren.