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Am 04.03.2026 vollstreckte die Bundespolizei an der Autobahn 15 einen Haftbefehl. Gegen 00:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Mann im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in einem aus Polen kommenden Reisebus. Der Mann wies sich mit einer polnische ID- Karte aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Juli 2025 zu einer Geldstrafe von 7.000,00 Euro zuzüglich Verfahrenskosten bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. Da der 32-Jährige die geforderte Summe nicht begleichen konnte, übergaben ihn die Beamtinnen und Beamten in eine Justizvollzugsanstalt.
Am 04.03.2026 vollstreckte die Bundespolizei an der Autobahn 15 einen Haftbefehl. Gegen 00:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Mann im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in einem aus Polen kommenden Reisebus. Der Mann wies sich mit einer polnische ID- Karte aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Juli 2025 zu einer Geldstrafe von 7.000,00 Euro zuzüglich Verfahrenskosten bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. Da der 32-Jährige die geforderte Summe nicht begleichen konnte, übergaben ihn die Beamtinnen und Beamten in eine Justizvollzugsanstalt.
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