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Am 23.10.2025 ereignete sich in Schwerin ein tödlicher Verkehrsunfall, dessen Umstände nun vom Landgericht geprüft werden. Der damals 69-jährige Autofahrer soll im Februar 2024 in einer verkehrsberuhigten Zone im Stadtteil Lankow mit mindestens Tempo 130 den Kleinwagen einer 65-jährigen Frau gerammt haben. Die Fahrerin erlag kurz darauf noch am Unfallort ihren Verletzungen. Der Angeklagte hatte angegeben, während der Unfallfahrt einen Anfall erlitten zu haben, jedoch hält der Rechtsanwalt der Angehörigen das Gutachten für nicht schlüssig, da ein MRT unmittelbar nach dem Unfall keine Hinweise auf einen Anfall ergab. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, jedoch wird geprüft, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegt.
Am 23.10.2025 ereignete sich in Schwerin ein tödlicher Verkehrsunfall, dessen Umstände nun vom Landgericht geprüft werden. Der damals 69-jährige Autofahrer soll im Februar 2024 in einer verkehrsberuhigten Zone im Stadtteil Lankow mit mindestens Tempo 130 den Kleinwagen einer 65-jährigen Frau gerammt haben. Die Fahrerin erlag kurz darauf noch am Unfallort ihren Verletzungen. Der Angeklagte hatte angegeben, während der Unfallfahrt einen Anfall erlitten zu haben, jedoch hält der Rechtsanwalt der Angehörigen das Gutachten für nicht schlüssig, da ein MRT unmittelbar nach dem Unfall keine Hinweise auf einen Anfall ergab. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, jedoch wird geprüft, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegt.
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