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Am 14.05.2022 müssen sich ein polnisches Paar vor der dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin wegen Insolvenzverschleppung und Unterschlagung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Mittvierzigern aus Stettin vor, als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Schwedt zwischen Juni und Dezember 2018 Sozialversicherungsbeiträge von etwa 15.000 Euro nicht an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt zu haben. Spätestens ab Februar 2018 war die Firma zahlungsunfähig, wobei Verbindlichkeiten von sechs Millionen einem Guthaben von acht Euro gegenüberstanden. Trotzdem sollen die Angeklagten es unterlassen haben, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zwischen 2013 und 2017 sollen die Geschäftsführer hochpreisige Maschinen gemietet haben, darunter drei Sattelzugmaschinen im Wert von je 220.000 Euro, die sie nach Polen verbracht haben sollen, nachdem sie mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug geraten waren. Die Verhandlung wird an einem noch nicht feststehenden Tag fortgesetzt.
Am 14.05.2022 müssen sich ein polnisches Paar vor der dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin wegen Insolvenzverschleppung und Unterschlagung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Mittvierzigern aus Stettin vor, als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Schwedt zwischen Juni und Dezember 2018 Sozialversicherungsbeiträge von etwa 15.000 Euro nicht an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt zu haben. Spätestens ab Februar 2018 war die Firma zahlungsunfähig, wobei Verbindlichkeiten von sechs Millionen einem Guthaben von acht Euro gegenüberstanden. Trotzdem sollen die Angeklagten es unterlassen haben, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zwischen 2013 und 2017 sollen die Geschäftsführer hochpreisige Maschinen gemietet haben, darunter drei Sattelzugmaschinen im Wert von je 220.000 Euro, die sie nach Polen verbracht haben sollen, nachdem sie mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug geraten waren. Die Verhandlung wird an einem noch nicht feststehenden Tag fortgesetzt.
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