Erledigt
Am 26.06.2025 kam es in Anklam zu einer schweren Körperverletzung vor einem Tanzlokal. Der damals 29-jährige Chef der Sicherheitsfirma schlug einem 37-jährigen Mann mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieser schwer am Auge verletzt wurde. Laut Rechtsmedizinern erlitt der Geschädigte zwei Brüche in der Augenhöhle sowie Verletzungen der Netzhaut, die nicht mehr reparabel sind. Das Amtsgericht Pasewalk sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei, da nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass er sich nicht in einer Notwehrsituation befand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 26.06.2025 kam es in Anklam zu einer schweren Körperverletzung vor einem Tanzlokal. Der damals 29-jährige Chef der Sicherheitsfirma schlug einem 37-jährigen Mann mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieser schwer am Auge verletzt wurde. Laut Rechtsmedizinern erlitt der Geschädigte zwei Brüche in der Augenhöhle sowie Verletzungen der Netzhaut, die nicht mehr reparabel sind. Das Amtsgericht Pasewalk sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei, da nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass er sich nicht in einer Notwehrsituation befand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.