Am 12.03.2026 gegen 21:00 Uhr fiel einer Zivilstreife der Verkehrspolizei in der Lorisstraße in Saarlouis ein Audi A4 auf. Bei einer Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die angebrachten Kennzeichen nicht für das Fahrzeug ausgegeben waren, woraufhin der Fahrzeugführer in der Lorisstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte. Der Fahrer ignorierte jedoch die Anhaltesignale sowie das eingeschaltete Blaulicht des Einsatzfahrzeugs und beschleunigte seinen Pkw. In der Folge flüchtete der Fahrer über die Lorisstraße in Richtung Dillingen. Die weitere Fahrt führte über die Saarlouiser Straße, Hüttenwerkstraße, Dieffler Straße (jeweils in Dillingen), ehe ihm die Flucht in unbekannte Richtung gelang. Im Rahmen der Verfolgungsfahrt versuchte sich der Fahrzeugführer durch riskante Fahrmanöver der Flucht zu entziehen, wodurch es zur Gefährdung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer kam. Zudem steuerte der Audi-Fahrer einmal in Richtung des zivilen Streifenwagens, so dass der Fahrer des zivilen Einsatzfahrzeugs stark verzögern und ausweichen musste, um eine Kollision mit dem flüchtenden Fahrzeug zu verhindern. Nachdem der Sichtkontakt zum flüchtenden Fahrzeug abgebrochen war, fahndeten Einsatzkräfte nach dem Fahrzeug. Dieses konnte schließlich samt Fahrer im Bereich der Weiheranlagen in Diefflen festgestellt werden. Der 26-Jährige aus dem Landkreis Saarlouis stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der Mann wurde zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen vorläufig festgenommen. Hierbei stellte sich zudem heraus, dass gegen den Mann ein Zahlungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorlag. Nach Abschluss der Maßnahmen auf der Dienststelle sowie der Begleichung des offenen Betrages aus dem Zahlungshaftbefehl, wurde der Fahrer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Da die Kennzeichen nicht auf das Fahrzeug verausgabt waren und das Fahrzeug an sich nicht zugelassen war, ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Verstoßes gegen die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr, sowie der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung. Zudem hatte der junge Mann keine Fahrerlaubnis und es besteht der Verdacht, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel das Fahrzeug geführt hat. Bezüglich der Fahrweise ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung.
Am 12.03.2026 gegen 21:00 Uhr fiel einer Zivilstreife der Verkehrspolizei in der Lorisstraße in Saarlouis ein Audi A4 auf. Bei einer Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die angebrachten Kennzeichen nicht für das Fahrzeug ausgegeben waren, woraufhin der Fahrzeugführer in der Lorisstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte. Der Fahrer ignorierte jedoch die Anhaltesignale sowie das eingeschaltete Blaulicht des Einsatzfahrzeugs und beschleunigte seinen Pkw. In der Folge flüchtete der Fahrer über die Lorisstraße in Richtung Dillingen. Die weitere Fahrt führte über die Saarlouiser Straße, Hüttenwerkstraße, Dieffler Straße (jeweils in Dillingen), ehe ihm die Flucht in unbekannte Richtung gelang. Im Rahmen der Verfolgungsfahrt versuchte sich der Fahrzeugführer durch riskante Fahrmanöver der Flucht zu entziehen, wodurch es zur Gefährdung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer kam. Zudem steuerte der Audi-Fahrer einmal in Richtung des zivilen Streifenwagens, so dass der Fahrer des zivilen Einsatzfahrzeugs stark verzögern und ausweichen musste, um eine Kollision mit dem flüchtenden Fahrzeug zu verhindern. Nachdem der Sichtkontakt zum flüchtenden Fahrzeug abgebrochen war, fahndeten Einsatzkräfte nach dem Fahrzeug. Dieses konnte schließlich samt Fahrer im Bereich der Weiheranlagen in Diefflen festgestellt werden. Der 26-Jährige aus dem Landkreis Saarlouis stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der Mann wurde zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen vorläufig festgenommen. Hierbei stellte sich zudem heraus, dass gegen den Mann ein Zahlungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorlag. Nach Abschluss der Maßnahmen auf der Dienststelle sowie der Begleichung des offenen Betrages aus dem Zahlungshaftbefehl, wurde der Fahrer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Da die Kennzeichen nicht auf das Fahrzeug verausgabt waren und das Fahrzeug an sich nicht zugelassen war, ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Verstoßes gegen die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr, sowie der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung. Zudem hatte der junge Mann keine Fahrerlaubnis und es besteht der Verdacht, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel das Fahrzeug geführt hat. Bezüglich der Fahrweise ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung.