Erledigt
Am 09.02.2026 wird im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt weiter verhandelt. Der Angeklagte Taleb A. steht wegen sechsfachem Mord und über 300-fachem versuchten Mord vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung. Im Fokus steht die Zeugenaussage einer 51-jährigen Geschädigten, deren Mutter ihre Aussagen widerlegt. Die 51-Jährige gab an, am Anschlagsabend mit ihrer Mutter auf dem Weihnachtsmarkt gewesen zu sein und Verletzungen erlitten zu haben, als sie ihre Mutter schützte. Sie schilderte, dass sie und ihre Mutter Glühwein tranken und an einer Bude aßen, als das Auto an ihnen vorbeifuhr. Sie schubste ihre Mutter in ein Gebüsch und wurde selbst verletzt. Ihre Mutter hingegen kann sich nicht an den Anschlag erinnern und bestreitet, mit ihrer Tochter auf dem Weihnachtsmarkt gewesen zu sein. Eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die die Geschädigte rechtlich betreut, bestätigte, dass die Geschädigte ihr gegenüber von Verletzungen am Bauch und Rücken sowie einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt berichtet hatte. Eine Polizeibeamtin gab an, dass die Geschädigte ihr gegenüber angegeben hatte, aufgrund von körperlichen Verletzungen in einer Magdeburger Klinik behandelt worden zu sein, dies jedoch nicht korrekt war, da sie wegen psychosomatischen Gründen in Behandlung war. Die Schilderungen der Zeugin sind ungenau und widersprüchlich, was die Umstände ihrer Verletzungen betrifft. Der Prozess wird fortgesetzt, um die genauen Umstände der Verletzungen der 51-Jährigen zu klären.
Am 09.02.2026 wird im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt weiter verhandelt. Der Angeklagte Taleb A. steht wegen sechsfachem Mord und über 300-fachem versuchten Mord vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung. Im Fokus steht die Zeugenaussage einer 51-jährigen Geschädigten, deren Mutter ihre Aussagen widerlegt. Die 51-Jährige gab an, am Anschlagsabend mit ihrer Mutter auf dem Weihnachtsmarkt gewesen zu sein und Verletzungen erlitten zu haben, als sie ihre Mutter schützte. Sie schilderte, dass sie und ihre Mutter Glühwein tranken und an einer Bude aßen, als das Auto an ihnen vorbeifuhr. Sie schubste ihre Mutter in ein Gebüsch und wurde selbst verletzt. Ihre Mutter hingegen kann sich nicht an den Anschlag erinnern und bestreitet, mit ihrer Tochter auf dem Weihnachtsmarkt gewesen zu sein. Eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die die Geschädigte rechtlich betreut, bestätigte, dass die Geschädigte ihr gegenüber von Verletzungen am Bauch und Rücken sowie einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt berichtet hatte. Eine Polizeibeamtin gab an, dass die Geschädigte ihr gegenüber angegeben hatte, aufgrund von körperlichen Verletzungen in einer Magdeburger Klinik behandelt worden zu sein, dies jedoch nicht korrekt war, da sie wegen psychosomatischen Gründen in Behandlung war. Die Schilderungen der Zeugin sind ungenau und widersprüchlich, was die Umstände ihrer Verletzungen betrifft. Der Prozess wird fortgesetzt, um die genauen Umstände der Verletzungen der 51-Jährigen zu klären.