Die Debitkarte der Geschädigten wurde in der Vergangenheit vermutlich im Rahmen eines Taschendiebstahls entwendet. Die Tathandlung wurde durch die Geschädigte nicht bemerkt. Sie erlang erst durch eine Nachricht ihrer Bank Kenntnis über die auffälligen Aktivitäten ihres Kontos. Aufgrund dessen stellte sie das Fehlen ihrer Debitkarte in ihrem Portemonnaie fest. Nachfolgend wurde die entwendete Debitkarte im Rahmen von diversen widerrechtlichen Barauszahlungen an Geldautomaten und in Bezug auf diverse widerrechtliche Einkäufe eingesetzt. Die Verwertungstaten fanden in Gütersloh, Dortmund, Unna, Werne-Stockum, Duisburg, Düsseldorf, Berlin, Bonn, Hamm, Bergkamen, Kamen, Essen, und den Niederlanden statt. Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Die Debitkarte der Geschädigten wurde in der Vergangenheit vermutlich im Rahmen eines Taschendiebstahls entwendet. Die Tathandlung wurde durch die Geschädigte nicht bemerkt. Sie erlang erst durch eine Nachricht ihrer Bank Kenntnis über die auffälligen Aktivitäten ihres Kontos. Aufgrund dessen stellte sie das Fehlen ihrer Debitkarte in ihrem Portemonnaie fest. Nachfolgend wurde die entwendete Debitkarte im Rahmen von diversen widerrechtlichen Barauszahlungen an Geldautomaten und in Bezug auf diverse widerrechtliche Einkäufe eingesetzt. Die Verwertungstaten fanden in Gütersloh, Dortmund, Unna, Werne-Stockum, Duisburg, Düsseldorf, Berlin, Bonn, Hamm, Bergkamen, Kamen, Essen, und den Niederlanden statt. Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?
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