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138.335
Gelöste Fälle
Anzahl der Meldungen, die erfolgreich aufgeklärt wurden oder sich erledigt haben.
439
Neu (24h)
Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
22.237
Aktivität (30 Tage)
Summe aller veröffentlichten Meldungen und Aktualisierungen im letzten Monat.
Erledigt
Am Montagabend randalierte ein 17-Jähriger in einer S-Bahn der Linie S3 zwischen Wilhelmshagen und Rahnsdorf. Er beschmierte Sitze mit einem Stift und Aufklebern eines Fußballvereins. Als ein Fahrgast ihn aufforderte aufzuhören, schlug der Jugendliche dem Mann mit der Faust ins Gesicht. Die Polizei nahm den Jugendlichen und weitere Personen am S-Bahnhof Rahnsdorf vorläufig fest. Nach der Durchsuchung seines Handys, auf dem Bilder und Videos gefunden wurden, die auf illegalen Waffenbesitz hindeuteten, durchsuchten Beamte die Wohnung des Jugendlichen. Dort stellten sie eine Schreckschusswaffe, ein Luftdruckgewehr, ein Messer, Pyrotechnik und Pfefferspray sicher. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, Körperverletzung, Unterschlagung sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz gegen den bereits polizeibekannten Jugendlichen. Er wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben.
Am Montagabend randalierte ein 17-Jähriger in einer S-Bahn der Linie S3 zwischen Wilhelmshagen und Rahnsdorf. Er beschmierte Sitze mit einem Stift und Aufklebern eines Fußballvereins. Als ein Fahrgast ihn aufforderte aufzuhören, schlug der Jugendliche dem Mann mit der Faust ins Gesicht. Die Polizei nahm den Jugendlichen und weitere Personen am S-Bahnhof Rahnsdorf vorläufig fest. Nach der Durchsuchung seines Handys, auf dem Bilder und Videos gefunden wurden, die auf illegalen Waffenbesitz hindeuteten, durchsuchten Beamte die Wohnung des Jugendlichen. Dort stellten sie eine Schreckschusswaffe, ein Luftdruckgewehr, ein Messer, Pyrotechnik und Pfefferspray sicher. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, Körperverletzung, Unterschlagung sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz gegen den bereits polizeibekannten Jugendlichen. Er wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben.
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