Die Geschädigte (weiblich, 80 Jahre alt) erhielt einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Noch während des Telefonates händigte sie einem unbekannten männlichen Tatverdächtigen einen Beutel mit Bargeld, EC-Karten und Goldschmuck aus. Die EC-Karte wurde am Geldautomaten eingesetzt. Der Tatverdächtige nutzt eine Handyhülle von Galatasaray Istanbul. Können Angaben zur Identifizierung des Tatverdächtigen gemacht werden?
Die Geschädigte (weiblich, 80 Jahre alt) erhielt einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Noch während des Telefonates händigte sie einem unbekannten männlichen Tatverdächtigen einen Beutel mit Bargeld, EC-Karten und Goldschmuck aus. Die EC-Karte wurde am Geldautomaten eingesetzt. Der Tatverdächtige nutzt eine Handyhülle von Galatasaray Istanbul. Können Angaben zur Identifizierung des Tatverdächtigen gemacht werden?
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