Am 24.03.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 38-jährigen kroatischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug IC 488 von Zürich nach Singen kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Es wurden zwei offene Vollstreckungshaftbefehle gegen den Mann festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach dem Mann, nachdem er die Geldstrafe eines Strafbefehls des Amtsgerichts Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Juni 2023 bisher nicht bezahlt hatte. Da er die Strafe vor Ort nicht begleichen konnte, erwartet ihn dafür eine 42-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Auch die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte nach dem Mann, nachdem das Amtsgericht Rosenheim ihn im November 2025 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt hatte. Der Mann wurde zum Antritt der beiden Freiheitsstrafen in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Am 24.03.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 38-jährigen kroatischen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug IC 488 von Zürich nach Singen kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Es wurden zwei offene Vollstreckungshaftbefehle gegen den Mann festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach dem Mann, nachdem er die Geldstrafe eines Strafbefehls des Amtsgerichts Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Juni 2023 bisher nicht bezahlt hatte. Da er die Strafe vor Ort nicht begleichen konnte, erwartet ihn dafür eine 42-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Auch die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte nach dem Mann, nachdem das Amtsgericht Rosenheim ihn im November 2025 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt hatte. Der Mann wurde zum Antritt der beiden Freiheitsstrafen in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.