Am Montag, 14.12.2020 entschied ein Bundesberufungsgericht, dass die Klage von Michael Jacksons Erben gegen HBO in einem privaten Schiedsverfahren fortgeführt wird. Jacksons Anwälte argumentieren, dass HBO mit der Ausstrahlung der Dokumentation "Leaving Neverland", in der Michael Jackson sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird, eine Nicht-Verleumdungsklausel verletzt hat.
Am Montag, 14.12.2020 entschied ein Bundesberufungsgericht, dass die Klage von Michael Jacksons Erben gegen HBO in einem privaten Schiedsverfahren fortgeführt wird. Jacksons Anwälte argumentieren, dass HBO mit der Ausstrahlung der Dokumentation "Leaving Neverland", in der Michael Jackson sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird, eine Nicht-Verleumdungsklausel verletzt hat.