Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Im Fokus stand das Baugewerbe, in dem die FKS im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete. In Karlsruhe wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, woraufhin ihnen das weitere Arbeiten untersagt wurde. Bei einem Arbeitnehmer lag ein Vollstreckungshaftbefehl über ca. 1.000 Euro vor, der vom Verantwortlichen der Arbeitgeberfirma vor Ort beglichen wurde. Bei einer Kontrolle wurde der Führerschein eines Arbeitnehmers eingezogen, da dieser seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich noch in der Probezeit befand. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien zur Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden bekannt. In Heidelberg wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Weitere Überprüfungen und die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger sind noch vorzunehmen. Die Ermittlungen dauern.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Im Fokus stand das Baugewerbe, in dem die FKS im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete. In Karlsruhe wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, woraufhin ihnen das weitere Arbeiten untersagt wurde. Bei einem Arbeitnehmer lag ein Vollstreckungshaftbefehl über ca. 1.000 Euro vor, der vom Verantwortlichen der Arbeitgeberfirma vor Ort beglichen wurde. Bei einer Kontrolle wurde der Führerschein eines Arbeitnehmers eingezogen, da dieser seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich noch in der Probezeit befand. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien zur Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden bekannt. In Heidelberg wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Weitere Überprüfungen und die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger sind noch vorzunehmen. Die Ermittlungen dauern.