Am Montag, 25.03.2024, gegen 17:20 Uhr, ereignete sich in Augsburg, Pfersee, Leitershofer Straße Ecke Färberstraße eine Auseinandersetzung zwischen zwei PKW-Fahrern. In der Folge saß der Geschädigte auf der Motorhaube des Tatfahrzeuges und der Tatverdächtige fuhr trotzdem an, so dass der Geschädigte von der Motorhaube geschleudert und lebensgefährlich verletzt wurde und letztentlich am 21.06.2024 verstarb. Mit Zeugen konnte ein Phantombild erstellt werden, außerdem sucht die Kriminalpolizei noch das Fahrzeug des Tatverdächtigen: Audi A4 Avant oder Audi A6 Avant, dunkelfarben, Augsburger Kennzeichen. Wer kann sachdienliche Hinweise auf den Tatverdächtigen und sein Fahrzeug geben? Hinweise werden an die Kriminalpolizei Augsburg erbeten unter der Telefonnummer: 0821/323-3821. Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Hinweis Belohnung: Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Am Montag, 25.03.2024, gegen 17:20 Uhr, ereignete sich in Augsburg, Pfersee, Leitershofer Straße Ecke Färberstraße eine Auseinandersetzung zwischen zwei PKW-Fahrern. In der Folge saß der Geschädigte auf der Motorhaube des Tatfahrzeuges und der Tatverdächtige fuhr trotzdem an, so dass der Geschädigte von der Motorhaube geschleudert und lebensgefährlich verletzt wurde und letztentlich am 21.06.2024 verstarb. Mit Zeugen konnte ein Phantombild erstellt werden, außerdem sucht die Kriminalpolizei noch das Fahrzeug des Tatverdächtigen: Audi A4 Avant oder Audi A6 Avant, dunkelfarben, Augsburger Kennzeichen. Wer kann sachdienliche Hinweise auf den Tatverdächtigen und sein Fahrzeug geben? Hinweise werden an die Kriminalpolizei Augsburg erbeten unter der Telefonnummer: 0821/323-3821. Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Hinweis Belohnung: Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
0 Kommentare
0 Geteilt
8 Ansichten