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Am Donnerstag, 6. November 2025, kontrollierte die Polizei einen 49-jährigen Mann auf einem getunten E-Bike. Da das E-Bike durch reine Motorleistung betrieben werden konnte und die Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung zu hoch waren, erfüllte es die Eigenschaften eines Kleinkraftrads. Der Mann hatte keinen Führerschein für ein solches Fahrzeug, weshalb die Beamten das E-Bike sicherstellten und Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurden.
Am Donnerstag, 6. November 2025, kontrollierte die Polizei einen 49-jährigen Mann auf einem getunten E-Bike. Da das E-Bike durch reine Motorleistung betrieben werden konnte und die Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung zu hoch waren, erfüllte es die Eigenschaften eines Kleinkraftrads. Der Mann hatte keinen Führerschein für ein solches Fahrzeug, weshalb die Beamten das E-Bike sicherstellten und Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurden.
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