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In der Nacht zum Ostersonntag wurde der 21-jährige Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone von einem Polizisten von hinten erschossen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 27-jährigen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Laut Anklagebehörde wollte der 21-Jährige zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Die Familie des Getöteten fordert eine Anklage wegen Totschlags.
In der Nacht zum Ostersonntag wurde der 21-jährige Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone von einem Polizisten von hinten erschossen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 27-jährigen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Laut Anklagebehörde wollte der 21-Jährige zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Die Familie des Getöteten fordert eine Anklage wegen Totschlags.
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