In der Nacht zu Ostersonntag, 20. April 2025, erschoss ein Polizist den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
In der Nacht zu Ostersonntag, 20. April 2025, erschoss ein Polizist den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
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