Am Sonntag, 2. November 2025, wurde am Flughafen Erfurt-Weimar bei der Ausreisekontrolle eines türkischen Staatsangehörigen festgestellt, dass er die erlaubte Aufenthaltsdauer um 24 Tage überschritten hatte. Er filmte Teile der polizeilichen Maßnahmen und verbreitete diese im Internet. Gegen ihn laufen nun Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und Verletzung der Vertraulichkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes.
Am Sonntag, 2. November 2025, wurde am Flughafen Erfurt-Weimar bei der Ausreisekontrolle eines türkischen Staatsangehörigen festgestellt, dass er die erlaubte Aufenthaltsdauer um 24 Tage überschritten hatte. Er filmte Teile der polizeilichen Maßnahmen und verbreitete diese im Internet. Gegen ihn laufen nun Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und Verletzung der Vertraulichkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes.
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