Am Sonntag, 2. November 2025, fuhr ein 43-Jähriger ohne gültigen Fahrausweis von Braunschweig nach Magdeburg und beleidigte eine Zugbegleiterin. Bei der Kontrolle am Hauptbahnhof Magdeburg stellte die Bundespolizei fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung vorlag. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um eine Restfreiheitsstrafe von 45 Tagen anzutreten. Ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und Beleidigung wurde eingeleitet.
Am Sonntag, 2. November 2025, fuhr ein 43-Jähriger ohne gültigen Fahrausweis von Braunschweig nach Magdeburg und beleidigte eine Zugbegleiterin. Bei der Kontrolle am Hauptbahnhof Magdeburg stellte die Bundespolizei fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung vorlag. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um eine Restfreiheitsstrafe von 45 Tagen anzutreten. Ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und Beleidigung wurde eingeleitet.
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