Am Sonntag, 2. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei einen 62-jährigen Mann am Bahnhof Stendal und stellte fest, dass er per Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht wurde. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um eine Restfreiheitsstrafe von 15 Tagen anzutreten.
Am Sonntag, 2. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei einen 62-jährigen Mann am Bahnhof Stendal und stellte fest, dass er per Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht wurde. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um eine Restfreiheitsstrafe von 15 Tagen anzutreten.
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