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Am 28. Oktober 2025 verurteilte das Amtsgericht Köln eine Person in einem beschleunigten Verfahren rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro), ersatzweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Am 28. Oktober 2025 verurteilte das Amtsgericht Köln eine Person in einem beschleunigten Verfahren rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro), ersatzweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe.
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