Am TT. Oktober 2025 kontrollierten Bundespolizisten am Überseehafen Rostock einen 37-jährigen Mann mit bulgarischer und irakischer Staatsangehörigkeit, der mit der Fähre aus Schweden einreiste, wobei eine Fahndungsnotierung der bulgarischen Behörden festgestellt wurde, da ihm die bulgarische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde und er als irakischer Staatsbürger nicht die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland erfüllte und zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht; daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet und in Abstimmung mit schwedischen Behörden die Rückführung nach Schweden veranlasst.
Am TT. Oktober 2025 kontrollierten Bundespolizisten am Überseehafen Rostock einen 37-jährigen Mann mit bulgarischer und irakischer Staatsangehörigkeit, der mit der Fähre aus Schweden einreiste, wobei eine Fahndungsnotierung der bulgarischen Behörden festgestellt wurde, da ihm die bulgarische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde und er als irakischer Staatsbürger nicht die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland erfüllte und zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht; daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet und in Abstimmung mit schwedischen Behörden die Rückführung nach Schweden veranlasst.
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