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Am 27. Oktober 2025 wurde auf der BAB 4 bei Aachen eine 39-jährige tschechische Staatsbürgerin bei der Einreise aus den Niederlanden kontrolliert, wobei ein offener Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde; da sie die Geldstrafe von fast 1000 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in die JVA Köln-Ossendorf eingeliefert.
Am 27. Oktober 2025 wurde auf der BAB 4 bei Aachen eine 39-jährige tschechische Staatsbürgerin bei der Einreise aus den Niederlanden kontrolliert, wobei ein offener Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde; da sie die Geldstrafe von fast 1000 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in die JVA Köln-Ossendorf eingeliefert.
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