Am 27. Oktober 2025 musste ein 30-jähriger Deutscher eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten, da er eine Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen, verhängt durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München, nicht begleichen konnte.
Am 27. Oktober 2025 musste ein 30-jähriger Deutscher eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten, da er eine Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen, verhängt durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München, nicht begleichen konnte.
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