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Am 20. Oktober 2025 wurde an der deutsch-niederländischen Grenze, auf der Rastanlage Bunderneuland der A280, ein 34-jähriger deutscher Autofahrer kontrolliert, der drei als Taschenlampen getarnte Elektroschocker griffbereit im Fahrzeug mitführte. Die Bundespolizei stellte die verbotenen Waffen sicher und erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 20. Oktober 2025 wurde an der deutsch-niederländischen Grenze, auf der Rastanlage Bunderneuland der A280, ein 34-jähriger deutscher Autofahrer kontrolliert, der drei als Taschenlampen getarnte Elektroschocker griffbereit im Fahrzeug mitführte. Die Bundespolizei stellte die verbotenen Waffen sicher und erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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