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Am 20. Oktober 2025 wurde am Bahnhof Bad Bentheim im Rahmen von Grenzkontrollen ein 38-jähriger Niederländer in einem international verkehrenden Zug festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz vorlag. Durch die Zahlung von 1.200 Euro konnte er die dreiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Da bei der Kontrolle eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde, erwartet ihn ein weiteres Strafverfahren. Die Justiz interessierte sich zudem für seinen aktuellen Aufenthaltsort in einem weiteren Fall.
Am 20. Oktober 2025 wurde am Bahnhof Bad Bentheim im Rahmen von Grenzkontrollen ein 38-jähriger Niederländer in einem international verkehrenden Zug festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz vorlag. Durch die Zahlung von 1.200 Euro konnte er die dreiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Da bei der Kontrolle eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde, erwartet ihn ein weiteres Strafverfahren. Die Justiz interessierte sich zudem für seinen aktuellen Aufenthaltsort in einem weiteren Fall.
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