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Am 17. Oktober 2025 gegen 18:15 Uhr wurde auf dem Rastplatz Bunderneuland an der A280 im Rahmen von Grenzkontrollen ein 34-jähriger Syrer bei der Einreise aus den Niederlanden verhaftet. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung vor. Der 24-jährige Fahrer, sein Bruder, wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt, da er keine gültigen Einreisedokumente besaß. Bei der 39-jährigen französischen Mitfahrerin wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden, was eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zur Folge hatte. Der Verhaftete wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 17. Oktober 2025 gegen 18:15 Uhr wurde auf dem Rastplatz Bunderneuland an der A280 im Rahmen von Grenzkontrollen ein 34-jähriger Syrer bei der Einreise aus den Niederlanden verhaftet. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung vor. Der 24-jährige Fahrer, sein Bruder, wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt, da er keine gültigen Einreisedokumente besaß. Bei der 39-jährigen französischen Mitfahrerin wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden, was eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zur Folge hatte. Der Verhaftete wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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