Am 17. Oktober 2025 wurde gegen einen 35-jährigen Nagelstudiobesitzer im Raum Bad Säckingen ein Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von zwei Personen erlassen; die Schadenssumme für die Sozialversicherung beträgt knapp 7.000 Euro.
Am 17. Oktober 2025 wurde gegen einen 35-jährigen Nagelstudiobesitzer im Raum Bad Säckingen ein Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von zwei Personen erlassen; die Schadenssumme für die Sozialversicherung beträgt knapp 7.000 Euro.
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