Am späten Nachmittag des 14. Oktober 2025 verhaftete die Bundespolizei an der Neuschanzer Straße, an der deutsch-niederländischen Grenze, einen 19-jährigen tunesischen Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses. Der Mann wies sich mit einer niederländischen Asylbewerberkarte aus, wurde aber aufgrund von zwei bestehenden Untersuchungshaftbefehlen wegen Unterschlagung und gefährlicher Körperverletzung festgenommen. Er hatte zudem sechs Aliasnamen benutzt und wurde zur Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft gesucht. Sein Asylantrag war 2024 abgelehnt worden, weshalb auch eine Ausschreibung zur Festnahme zwecks Ausweisung bestand.
Am späten Nachmittag des 14. Oktober 2025 verhaftete die Bundespolizei an der Neuschanzer Straße, an der deutsch-niederländischen Grenze, einen 19-jährigen tunesischen Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses. Der Mann wies sich mit einer niederländischen Asylbewerberkarte aus, wurde aber aufgrund von zwei bestehenden Untersuchungshaftbefehlen wegen Unterschlagung und gefährlicher Körperverletzung festgenommen. Er hatte zudem sechs Aliasnamen benutzt und wurde zur Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft gesucht. Sein Asylantrag war 2024 abgelehnt worden, weshalb auch eine Ausschreibung zur Festnahme zwecks Ausweisung bestand.
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