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- Am 16. September 2025 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen, schweren Entziehung Minderjähriger und der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften 13 Durchsuchungsbeschlüsse im In- und Ausland vollstreckt. Die Durchsuchungen betrafen acht Wohn- und Geschäftsadressen der Beschuldigten und fünf Objekte von Nichtverdächtigen in der Schweiz, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 64-jährigen pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg und einen 79-jährigen ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Sie sollen im Jahr 2022 gegen Zahlung von über 100.000 Euro von einer 53-jährigen Hamburgerin den Auftrag erhalten haben, ihrem Ex-Ehemann zwei in Dänemark lebende gemeinsame Kinder zu entziehen. Der mutmaßliche Tatplan sah vor, die Kinder am 09. November 2022 auf dem Schulweg abzupassen, deren Begleitung abzulenken und der Mutter so die Mitnahme der Kinder nach Hamburg zu ermöglichen. Eine mögliche Gewaltanwendung soll gebilligt worden sein. Die Tat scheiterte, da der Vater verdächtige Personen bemerkte und die dänische Polizei informierte. Die Beschuldigten sollen zudem mit der Kindesmutter und einer israelischen Sicherheitsfirma geplant haben, den Kindesvater und dessen Beistand durch falsche Pädophilievorwürfe zu diskreditieren. Im September 2023 wurde eine Festplatte mit kinderpornographischen Inhalten auf dem Grundstück des Kindesvaters platziert. Ermittelt wird auch, ob die Beschuldigten an der Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 beteiligt waren. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Kindesmutter und weitere Personen wegen der Geschehnisse am 09. November 2022 wurden am 07. August 2025 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. Grund hierfür war ein Verfolgungshindernis gemäß Art. 50 GRCh i.V.m. Art. 54 SDÜ, da die dänischen Behörden bereits ermittelt und das Verfahren eingestellt hatten. Gegen die Verfahrenseinstellung in Hamburg wurde Beschwerde eingelegt. Gegen die beiden oben genannten Beschuldigten wurde in Dänemark nicht ermittelt. Die Ermittlungen gegen die Kindesmutter wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung und der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften sind noch nicht abgeschlossen.Am 16. September 2025 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen, schweren Entziehung Minderjähriger und der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften 13 Durchsuchungsbeschlüsse im In- und Ausland vollstreckt. Die Durchsuchungen betrafen acht Wohn- und Geschäftsadressen der Beschuldigten und fünf Objekte von Nichtverdächtigen in der Schweiz, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 64-jährigen pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg und einen 79-jährigen ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Sie sollen im Jahr 2022 gegen Zahlung von über 100.000 Euro von einer 53-jährigen Hamburgerin den Auftrag erhalten haben, ihrem Ex-Ehemann zwei in Dänemark lebende gemeinsame Kinder zu entziehen. Der mutmaßliche Tatplan sah vor, die Kinder am 09. November 2022 auf dem Schulweg abzupassen, deren Begleitung abzulenken und der Mutter so die Mitnahme der Kinder nach Hamburg zu ermöglichen. Eine mögliche Gewaltanwendung soll gebilligt worden sein. Die Tat scheiterte, da der Vater verdächtige Personen bemerkte und die dänische Polizei informierte. Die Beschuldigten sollen zudem mit der Kindesmutter und einer israelischen Sicherheitsfirma geplant haben, den Kindesvater und dessen Beistand durch falsche Pädophilievorwürfe zu diskreditieren. Im September 2023 wurde eine Festplatte mit kinderpornographischen Inhalten auf dem Grundstück des Kindesvaters platziert. Ermittelt wird auch, ob die Beschuldigten an der Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 beteiligt waren. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Kindesmutter und weitere Personen wegen der Geschehnisse am 09. November 2022 wurden am 07. August 2025 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. Grund hierfür war ein Verfolgungshindernis gemäß Art. 50 GRCh i.V.m. Art. 54 SDÜ, da die dänischen Behörden bereits ermittelt und das Verfahren eingestellt hatten. Gegen die Verfahrenseinstellung in Hamburg wurde Beschwerde eingelegt. Gegen die beiden oben genannten Beschuldigten wurde in Dänemark nicht ermittelt. Die Ermittlungen gegen die Kindesmutter wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung und der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften sind noch nicht abgeschlossen.0 Infos 0 Geteilt 23 Ansichten
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