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- Der 56-jährige Franz LECHNER ist seit dem 29. November 2019 aus 8225 Pöllau/Stmk abgängig.Der 56-jährige Franz LECHNER ist seit dem 29. November 2019 aus 8225 Pöllau/Stmk abgängig.0 Kommentare 0 Geteilt 3 AnsichtenBitte loggen Sie sich ein, um zu liken, teilen und Hinweise mitzuteilen!
- Friedrich Felzmann steht im dringenden Tatverdacht, am 29.10.2017 in Stiwoll Steiermark, zwei Personen durch Schüsse aus einem Gewehr getötet und eine Person durch Schüsse schwer verletzt zu haben. Er flüchtete unmittelbar nach der Tat mit seinem Fahrzeug in ein nahegelegenes Waldgebiet, stellte dort das Fahrzeug ab und setzte sein Flucht zu Fuß fort. Wo sich Felzmann derzeit aufhält, ist nicht bekannt. Felzmann könnte bewaffnet sein. Das Landeskriminalamt Steiermark setzt eine Belohnung in Höhe von € 5.000,- aus, für - Rechtmäßig erlangte Hinweise die zur Festnahme des vom Landesgericht Graz zur Festnahme ausgeschriebenen Friedrich Felzmann führen. - Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. - Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. - Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie Personen, denen eine Mitschuld in Zusammenhang mit dem gegenüber Friedrich Felzmann bestehenden Tatvorwurf anzulasten ist sowie Personen, denen in Bezug auf die Person von Friedrich Felzmann eine strafbare Handlung gemäß § 299 StGB anzulasten ist.Friedrich Felzmann steht im dringenden Tatverdacht, am 29.10.2017 in Stiwoll Steiermark, zwei Personen durch Schüsse aus einem Gewehr getötet und eine Person durch Schüsse schwer verletzt zu haben. Er flüchtete unmittelbar nach der Tat mit seinem Fahrzeug in ein nahegelegenes Waldgebiet, stellte dort das Fahrzeug ab und setzte sein Flucht zu Fuß fort. Wo sich Felzmann derzeit aufhält, ist nicht bekannt. Felzmann könnte bewaffnet sein. Das Landeskriminalamt Steiermark setzt eine Belohnung in Höhe von € 5.000,- aus, für - Rechtmäßig erlangte Hinweise die zur Festnahme des vom Landesgericht Graz zur Festnahme ausgeschriebenen Friedrich Felzmann führen. - Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. - Die Verteilung erfolgt bei mehreren Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. - Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie Personen, denen eine Mitschuld in Zusammenhang mit dem gegenüber Friedrich Felzmann bestehenden Tatvorwurf anzulasten ist sowie Personen, denen in Bezug auf die Person von Friedrich Felzmann eine strafbare Handlung gemäß § 299 StGB anzulasten ist.0 Kommentare 0 Geteilt 5 Ansichten
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