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- Am Samstag, den 23. August 2025, gegen 12:18 Uhr ereignete sich auf dem Flugplatz in Worms ein Luftnotfall. Eine 29-jährige Pilotin befand sich allein mit ihrem Motorflugzeug im Anflug auf die Landebahn. Bei der Landung setzte das Flugzeug zu hart auf, wodurch das Fahrwerk abbrach und ein Unfall entstand. Die Pilotin wurde leicht verletzt und in ein nahegelegenes Klinikum gebracht. Der Luftraum wurde zur Sachverhaltsaufnahme gesperrt, und das Bundesamt für Fluguntersuchung wurde verständigt. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren vor Ort.Am Samstag, den 23. August 2025, gegen 12:18 Uhr ereignete sich auf dem Flugplatz in Worms ein Luftnotfall. Eine 29-jährige Pilotin befand sich allein mit ihrem Motorflugzeug im Anflug auf die Landebahn. Bei der Landung setzte das Flugzeug zu hart auf, wodurch das Fahrwerk abbrach und ein Unfall entstand. Die Pilotin wurde leicht verletzt und in ein nahegelegenes Klinikum gebracht. Der Luftraum wurde zur Sachverhaltsaufnahme gesperrt, und das Bundesamt für Fluguntersuchung wurde verständigt. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren vor Ort.0 Kommentare 0 Geteilt 77 AnsichtenBitte loggen Sie sich ein, um zu teilen und Hinweise mitzuteilen!
- Am Montag, 18. August 2025, fiel auf dem Campingplatz in Grube ein als Dino kostümierter Mann auf, der dort Kinder angesprochen haben soll und damit für Unruhe sorgte. Eine Urlauberin aus Nordrhein-Westfalen teilte der Polizei mit, dass ihre sechsjährige Tochter und deren fünfjährige Freundin von einem Mann in einem Dinosaurierkostüm angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert worden waren. Die Frau und eine weitere Mutter folgten dem Mann und dem Dino unbemerkt und sprachen ihn an. Anschließend verständigte die Frau die Polizei. Nach der Mitteilung gingen Hinweise ein, mit deren Hilfe der Mann identifiziert werden konnte. Es handelt sich um einen 40-jährigen Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern, der den Kindern eine Freude machen wollte. Die Polizei stellt klar, dass es zu keinen Straftaten gekommen ist. Grundsätzlich sollten Eltern jedoch mit ihren Kindern das richtige Verhalten gegenüber Fremden besprechen und üben.Am Montag, 18. August 2025, fiel auf dem Campingplatz in Grube ein als Dino kostümierter Mann auf, der dort Kinder angesprochen haben soll und damit für Unruhe sorgte. Eine Urlauberin aus Nordrhein-Westfalen teilte der Polizei mit, dass ihre sechsjährige Tochter und deren fünfjährige Freundin von einem Mann in einem Dinosaurierkostüm angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert worden waren. Die Frau und eine weitere Mutter folgten dem Mann und dem Dino unbemerkt und sprachen ihn an. Anschließend verständigte die Frau die Polizei. Nach der Mitteilung gingen Hinweise ein, mit deren Hilfe der Mann identifiziert werden konnte. Es handelt sich um einen 40-jährigen Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern, der den Kindern eine Freude machen wollte. Die Polizei stellt klar, dass es zu keinen Straftaten gekommen ist. Grundsätzlich sollten Eltern jedoch mit ihren Kindern das richtige Verhalten gegenüber Fremden besprechen und üben.0 Kommentare 0 Geteilt 69 Ansichten
- Am Freitag, dem 22. August 2025, gegen 17:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Bochumer Hauptbahnhof einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten fragten den jungen Mann nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Zögerlich verneinte er dies zunächst, gab dann aber an, lediglich eine Taschenlampe seines Onkels bei sich zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Bauchtasche fanden die Polizisten die erwähnte Taschenlampe. Eine genauere Untersuchung ergab jedoch, dass es sich um einen Elektroschocker handelte, der durch einen Regler sowohl als Taschenlampe als auch als Elektroschocker verwendet werden kann. Die Bundespolizisten beschlagnahmten den verbotenen Gegenstand und belehrten den 18-Jährigen. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte er seinen Weg fortsetzen. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.Am Freitag, dem 22. August 2025, gegen 17:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Bochumer Hauptbahnhof einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten fragten den jungen Mann nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Zögerlich verneinte er dies zunächst, gab dann aber an, lediglich eine Taschenlampe seines Onkels bei sich zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Bauchtasche fanden die Polizisten die erwähnte Taschenlampe. Eine genauere Untersuchung ergab jedoch, dass es sich um einen Elektroschocker handelte, der durch einen Regler sowohl als Taschenlampe als auch als Elektroschocker verwendet werden kann. Die Bundespolizisten beschlagnahmten den verbotenen Gegenstand und belehrten den 18-Jährigen. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte er seinen Weg fortsetzen. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.0 Kommentare 0 Geteilt 68 Ansichten
- Am Donnerstag, dem 21. August 2025, gegen 13:20 Uhr, musste in Dornburg-Frickhofen, Hauptstraße, ein vierjähriges Kind aus einem Auto befreit werden. Eine 32-Jährige alarmierte die Rettungskräfte, da ihr Kind auf dem Rücksitz ihres eingeschlossenen Audis saß und der Schlüssel sich im Inneren befand. Feuerwehr und Polizei öffneten das Fahrzeug; da dies misslang, wurde eine Scheibe eingeschlagen, um das Kind zu befreien.Am Donnerstag, dem 21. August 2025, gegen 13:20 Uhr, musste in Dornburg-Frickhofen, Hauptstraße, ein vierjähriges Kind aus einem Auto befreit werden. Eine 32-Jährige alarmierte die Rettungskräfte, da ihr Kind auf dem Rücksitz ihres eingeschlossenen Audis saß und der Schlüssel sich im Inneren befand. Feuerwehr und Polizei öffneten das Fahrzeug; da dies misslang, wurde eine Scheibe eingeschlagen, um das Kind zu befreien.0 Kommentare 0 Geteilt 64 Ansichten
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